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Zusätzlich oder abweichend vom Qualitätswein:
- Mostgewicht mindestens 17° KMW.
- Lesegut nicht aufgebessert
- Gehalt an unvergorenem Zucker höchstens 9 g/Liter
- dem Wein darf kein Zucker, Traubenmost, Traubensaft oder Traubendicksaft zugesetzt worden sein
- Gesamtalkoholgehalt (Alkoholgehalt inklusive unvergorenem Zucker) höchstens 13 % Vol.
- Wein muß im Inland abgefüllt worden sein.
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