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Die Kriterien für die Reife und die Gewinnung der Trauben gemäß den nachstehend angeführten Prädikatsweinstufen müssen erfüllt und hierüber eine Mostwäger-Bestätigung ausgestellt worden sein. Weder dem Traubenmost noch dem Wein darf Zucker, Traubenmost, Traubensaft oder Traubendicksaft zugesetzt werden; eine allfällige Restsüße darf nur im Wege einer Gärungsunterbrechung herbeigeführt werden. Der Wein muß im Inland in Flaschen abgefüllt werden.
Prädikatsweinstufen:
Spätlese: Wein aus Trauben, die nach der allgemeinen Lese der betreffenden Sorte im vollreifen Zustand geerntet worden sind, Mostgewicht mindestens 19° KMW.
Auslese: Wein aus ausschließlich sorgfältig ausgelesenen Trauben (alle nicht vollreifen, fehlerhaften oder kranken Beeren müssen ausgesondert worden sein); Mostgewicht mindestens 21°KMW.
Beerenauslese (BA): Wein aus überreifen und edelfaulen Trauben; Mostgewicht mindestens 25°KMW.
Eiswein: Wein ausschließlich aus Weintrauben, die beim Lesen und beim Pressen gefroren waren; Mostgewicht mindestens 25° KMW.
Strohwein: Wein aus vollreifen und zuckerreichen Beeren, die vor dem Keltern mindestens drei Monate auf Stroh, Schilf gelagert oder an Schnüren oder ähnlichem aufgehängt waren. Mostgewicht mindestens 25° KMW. Eiswein und Strohwein dürfen keine zusätzliche Bezeichnung für Prädikatswein tragen.
Ausbruch: Wein ausschließlich aus edelfaulen und überreifen, auf natürliche Weise eingetrockneten Beeren. Zur besseren Auslaugung des natürlichen Zuckergehaltes kann frisch gekelterter Traubenmost oder Spätlesewein aus derselben Lage dem Lesegut zugesetzt werden; Mostgewicht mindestens 27° KMW.
Trockenbeerenauslese (TBA): Wein aus größtenteils edelfaulen, weitgehend eingeschrumpften Beeren; Mostgewicht mindestens 30° KMW.
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